Gesetze der Kälte- & Klimatechnik

Das Team der KNIPPING Kälte & Klimatechnik GmbH ist seit dem 10.11.2008 gem. Kategorie 1 der EG – Verordnung Nr. 303 /2008 und nach § 6 der ChemKlimaschutzV zertifiziert.

Alle Arbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, wie zum Beispiel:

Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Kältemittel, Installation vorgenannter Anlagen, Instandhaltung und Wartung dürfen von unserem Unternehmen auch nach den neusten Verordnungen durchgeführt werden.

Ihr Vorteil:

Anhand der entsprechenden Kategorie können Sie als Kunde nachvollziehen, welche Arbeiten ihr Dienstleister im Bereich der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik für Sie ausführen darf, da dieser die Qualifikation seiner Mitarbeiter nachweisen muss.

Betriebszertifizierung nach § 6 Chemikalien – Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) seid August 2009, damit ist unser Unternehmen für die Zukunft ausgerichtet. Einrichtungen gem. Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zu installieren, zu warten unter instand zu halten und hierfür über entsprechendes Personal mit Sachkundebescheinigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ChemKlimaschutzV bzw. Verordnung (EG) 303/2008 (Kat.1) verfügt.

Natürlich gilt das auch für die  ab 2024 gültige neue Verordnung (EU) 2024 /573 des Europäischen Parlaments und der Rats vom 7.2.2024 über fluorierte Treibgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Die Zertifizierung finden Sie hier.

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    Klimaanlage
    5 Sterne Bewertung

    Wir sind sehr zufrieden mit der Zuverlässigkeit und den ausgeführten Arbeiten der Fa. Knipping. Freundliche Kontaktaufnahme, schnelle Angebotserstellung und Abarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Empfehle ich gerne weiter.

    Stefan